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Alttextilien! Wie richtig entsorgen?

    Quelle: Landkreis Rosenheim

    Seit Januar 2025 gilt eine europaweit bestehende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. In Deutschland und auch im Landkreis Rosenheim ist diese Pflicht längst erfüllt. Landkreisweit bestehen flächendeckende gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen für Alttextilien.  

    In die Container gehören gut erhaltene Alttextilien, also Kleidung und Schuhe sowie andere Stoffe, z. B. Vorhänge und Tischdecken. Ein Teil der Altkleider findet Verwendung als Second-Hand-Ware und eine Jeans mit Löchern wird vielleicht nicht mehr getragen, indes ist sie noch zur Herstellung von Putzlappen oder Malerflies geeignet. In die Restmülltonne gehören jedoch stark verschmutzte, schimmlige, ölige oder völlig unbrauchbare Textilien.

    Problematisch ist die zunehmend schlechtere Qualität der gesammelten Kleidung. Hauptverantwortlich dafür ist „Fast Fashion“, der Trend hin zu Billigkleidung, die unter dubiosen Produktionsbedingungen hergestellt und über Plattformen wie TEMU auf den europäischen Markt gelangt. „Fast Fashion“ ist einer wirtschaftlichen Wiederverwertung kaum zugänglich. Gerade bei gemeinnützigen Organisationen fehlen dann die Erlöse für soziale Projekte. Beim Kleiderkauf sollte deshalb gelten: „Bewusst kaufen, getrennt entsorgen“.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Abfallberatung unter 08031/392 -4313 oder abfallberatung@lra-rosenheim.de

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