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Digitales Lichtbild ab 01.05.2025

    Zum 1. Mai 2025 traten neue gesetzliche Vorgaben für Passbilder in Kraft. Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen dürfen künftig zur Erhöhung der Sicherheit nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.

    Bürger erhalten beim Fotografen oder auch in einigen Drogerien zu ihrem Foto einen QR-Code, den sie bei der Beantragung im Rathaus vorzeigen. Das Passamt fordert das Passbild dann über den im QR-Code hinterlegten Link direkt an.

    In bestimmten Ausnahmefällen dürfen Kommunen vorübergehend noch ausgedruckte Passbilder annehmen. In der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn werden die Passbilder nach wie vor in Papierform angenommen, da die nötigen Geräte und Einstellungen zur Herstellung digitaler Lichtbilder derzeit noch nicht zur Verfügung stehen.

    Sobald die Lichtbilderstellung durch die Behörde erfolgt, ist eine staatliche Gebühr in Höhe von 6,00 € für das mit PointID-System erstellte Lichtbild zu erheben.

    Des Weiteren kann dem Antragsteller die Option zum Direktversand angeboten werden. Wählt die antragstellende Person für eine Zusatzgebühr in Höhe von 15,00 € den Direktversand, erhält sie das Ausweisdokument in einem verschlossenen Kuvert durch persönliche Zustellung mit „Postident“.

    Bitte beachten:
    Für den Führerscheinantrag, Parkschein für Schwerbehinderte und Fischereischein ist weiterhin ein gedrucktes Passbild erforderlich.

    Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob der Anbieter (Fotograf, Drogeriemarkt) ihrer Wahl die notwendige Zertifizierung zur digitalen Übermittlung besitzt.

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