Grundsteuerreform

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung keine Rolle mehr. Die zukünftige Bewertung erfolgt nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude. Ab 01.01.2025 ist die Grundsteuer nach neuem Recht zu erheben.
Im Zeitraum vom 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 können Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch (über ELSTER) oder in Papierform (Formulare ab 1. Juli im Rathaus) beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Weitere Information finden Sie unter: www.grundsteuer.bayern.de oder https://www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77