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Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028

    Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Die Mitgliedstaaten erstellen alle sechs Jahre einen Bericht über die wichtigsten Ergebnisse. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen. Diese Flächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen und sollen im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim zur Verfügung.

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