Bodenrichtwerte in den Gemeinden

Die Bodenrichtwerte liegen ab dem 8. Juni 2026 einen Monat lang im Rathaus öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Nach diesem Zeitraum können die Bodenrichtwerte über www.boris-bayern.de oder über das Landratsamt Rosenheim (gutachterausschuss@lra-rosenheim.de) gegen Gebühr angefordert werden.