Hundebestandsaufnahme

Die Gemeinden Breitbrunn und Gstadt führen eine Hundebestandsaufnahme durch.
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erheben auch die Gemeinden Breitbrunn a. Chiemsee und Gstadt a. Chiemsee eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung (Bürgerbüro, Tel. 08054/9039-11, oder per E-Mail: paul@vg-breitbrunn.de) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 60 € für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter in der Gemeinde Breitbrunn a. Chiemsee für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit haben die Gemeinden Breitbrunn a. Chiemsee und Gstadt a. Chiemsee nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte im Zeitraum vom 11.10.2021 bis 16.10.2021 durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzverordnungen aufgrund der Covid 19 Pandemie werden selbstverständlich eingehalten.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.