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Grundsatzbeschlüsse zum "Bau-Turbo" der Gemeinden Breitbrunn und Gstadt

Zum 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Der Bau-Turbo ist eine bis 31.12.2030 zeitlich befristete Sonderregelung (§ 246e BauGB). Sie erlaubt es grundsätzlich Gemeinden, unter bestimmten Bedingungen von den üblichen Vorschriften des Bauplanungsrechts ohne zeitaufwändige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen. Voraussetzung dabei ist, dass neuer Wohnraum geschaffen wird. Der „Bau-Turbo“ kann innerhalb von Baugebieten genutzt werden, die durch Bebauungspläne festgesetzt sind, und innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (sog. unbeplanter Innenbereich). Er kann grundsätzlich auch außerhalb der Siedlungsbereiche, im sog. Außenbereich, angewendet werden, wenn das Bauprojekt direkt an bestehende Siedlungen anschließt. Neu ist in diesem Zusammenhang auch, dass Anwendungsfälle nur mit Zustimmung der Gemeinde nach § 36 a BauGB genehmigt werden können und die Zustimmung aus planerischen und städtebaulichen Gründen verweigert werden kann. Eine abgelehnte Zustimmung der Gemeinde kann vom Landratsamt Rosenheim als Bauaufsichtsbehörde nicht ersetzt werden.

Die Gemeinderäte der Gemeinden Breitbrunn a. Chiemsee und Gstadt a. Chiemsee haben dazu folgende Grundsatzbeschlüsse zur künftigen Vorgehensweise bei Anwendungsfällen gefasst:

  • Vor Einreichung von entsprechenden Antragsunterlagen soll eine Vorabstimmung mit der Gemeinde erfolgen.
  • Bauvorhaben im Außenbereich werden grundsätzlich nicht befürwortet.
  • Bei Bauvorhaben in Gebieten von qualifizierten Bebauungsplänen oder baurechtlichen (unbeplanten) Innenbereichen werden Zustimmungen nur unter der Voraussetzung des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB erteilt. Darin werden unter Berücksichtigung der Angemessenheit je nach Einzelfall zulässige Auflagen festgelegt.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Bauamtes im Rathaus gerne zur Verfügung.

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Bebauungspläne der Gemeinde Gstadt

Die Bebauungspläne der Gemeinde Gstadt haben wir im BayernAtlas für Sie hinterlegt.

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Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstücke im Bereich des Landkreises Rosenheim ist ein selbstständiges, unabhängiges Sachverständigengremium zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden jeweils für vier Jahre berufen. Um die Transparenz am Grundstücksmarkt zu gewährleisten hat der Gutachterausschuss die Aufgaben, die Bodenrichtwerte zu ermitteln, die Kaufpreissammlung zu führen, einen Immobilienmarktbericht sowie Verkehrswertgutachten für Grundstücke, Immobilien und Rechten daran zu erstellen.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Diese ist für den Landkreis Rosenheim im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 55, 83022 Rosenheim angesiedelt.

Link zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim: https://www.landkreis-rosenheim.de/bauen/

Für Sie zuständig im Landratsamt Rosenheim:

Fadma Hannane
Tel.: 08031 392-3054
Fax: 08031 392-93056
E-Mail: gutachterausschuss@lra-rosenheim.de
Zimmer-Nr. 04.107

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