Gemeinde Gstadt a. Ch.
Der Ort Gstadt wurde erstmalig 1168 urkundlich erwähnt, seine Flur waren Urbesitz der Abtei Frauenchiemsee.
1808 kam es zum Erlaß eines Gemeindeedikts, der auch Landgemeinden eine gewisse Selbstständigkeit gewährte. Dies war die Geburtsstunde der sogenannten Rual-Gemeinden mit einem Gemeindevorsteher an der Spitze. Nach Möglichkeit sollten die Gemeinden und die Steuerdistrikte übereinstimmen und so wurde aus dem Steuerdistrikt Gstadt/Gollenshausen, im Jahre 1818 die Landgemeinde Gstadt/Gollenshausen, die 1862 an das neu gebildete Bezirksamt Traunstein kam.
1900 wurden durch königliche Verordnung neue Bezirksamtsgrenzen festgelegt. Gstadt wurde aus dem Bezirk Traunstein ausgegliedert und dem Bezirksamt in Rosenheim zugeordnet.
Am 1. Mai 1978 wurden die Gemeinden Eggstätt, Breitbrunn, Gstadt und Chiemsee zu einer Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Breitbrunn zusammenschlossen. Die Gemeinde Eggstätt trat 1985 aus dieser Gemeinschaft wieder aus.