Fremdenverkehrsbeitrag
Der Gemeinderat Breitbrunn a. Chiemsee hat in seiner Sitzung vom 14.10.2025 im Grundsatz die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrags beschlossen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung vorzubereiten. Die Erhebung der Daten erfolgt zur Vorbereitung der Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrags nach Art. 6 und Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. §§ 90, 93 Abgabenordnung (AO). Danach können Gemeinden von denjenigen selbstständig Tätigen einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben, denen aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Maßgeblich sind die besonderen wirtschaftlichen Vorteile des jeweiligen Betriebs. Die Erhebung der im Fragebogen abgefragten Daten dient der Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse in den einzelnen Branchen und Betrieben sowie der Beitragskalkulation und der Vorbereitung einer rechtmäßigen Satzung. Die Gemeinde ist gehalten, die für die Bemessung erforderlichen Grundlagen zu ermitteln, bevor über die konkrete Ausgestaltung der Beitragserhebung entschieden wird.