Sprungziele

Fremdenverkehrsbeitrag

Der Gemeinderat Breitbrunn a. Chiemsee hat in seiner Sitzung vom 14.10.2025 im Grundsatz die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrags beschlossen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung vorzubereiten. Die Erhebung der Daten erfolgt zur Vorbereitung der Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrags nach Art. 6 und Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. §§ 90, 93 Abgabenordnung (AO). Danach können Gemeinden von denjenigen selbstständig Tätigen einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben, denen aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Maßgeblich sind die besonderen wirtschaftlichen Vorteile des jeweiligen Betriebs. Die Erhebung der im Fragebogen abgefragten Daten dient der Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse in den einzelnen Branchen und Betrieben sowie der Beitragskalkulation und der Vorbereitung einer rechtmäßigen Satzung. Die Gemeinde ist gehalten, die für die Bemessung erforderlichen Grundlagen zu ermitteln, bevor über die konkrete Ausgestaltung der Beitragserhebung entschieden wird.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.